Fortschrittsbericht zu Berlin-Brandenburg als Grundlage für weitere Schritte

Veröffentlicht am 16.02.2006 in Landespolitik

Günter Baaske (MdL)

Potsdam – Bis Herbst will die Staatskanzlei gemeinsam mit dem Berliner Senat einen detaillierten Fortschrittsbericht zur Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg erstellen. Der gemeinsame Bericht soll gleichzeitig Landtag und Abgeordnetenhaus übergeben werden. Dies kündigte heute Staatskanzleichef Clemens Appel im Hauptausschuss des Landtags an. SPD-Fraktionschef Günter Baaske, zugleich Vorsitzender des Ausschusses: "Ein solcher gemeinsamer Bericht ist notwendig, um darauf aufbauend die Zusammenarbeit weiter zu verbessern."

Die bestehenden Verträge und Vereinbarungen – 22 Staatsverträge und 78 Verwaltungsvereinbarungen seit 1991 - sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Baaske: "Es kommt darauf, dass die Vereinbarungen ´gelebt` werden. Überholtes muss gegebenenfalls geändert werden."

Der Bericht soll darlegen, ob sich die geschaffenen gemeinsamen Einrichtungen bewährt haben, welche Erfahrungen daraus für neue Projekte gewonnen werden können und in welchen Politikfeldern die Zusammenarbeit besonders vorangetrieben werden soll.

Baaske erwartet, dass es künftig festgelegte Regelungen zur Gründung und Führung gemeinsamer Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe geben wird. Baaske: "Dadurch kann es gelingen, nicht bei jedem Projekt wieder bei Null anfangen zu müssen." Allgemeine Absprachen sollte es auch zur finanziellen Abrechnung von Leistungen geben, die für das jeweils andere Land erbracht werden. Auch verbindliche Verfahren zur Rechtsangleichung sollten geschaffen werden. Diese Punkte entsprechen auch Forderungen des Sonderausschusses zum Bürokratieabbau unter Leitung der Abgeordneten Tina Fischer (SPD).

 

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