Der Kooperationsvertrag zwischen den Gemeinden Neuenhagen und Hoppegarten

Veröffentlicht am 17.02.2006 in Kommunalpolitik

wurde einstimmig verabschiedet.
Die SPD-Fraktion hat folgendes dazu zu Protokoll gegeben: Die Mitglieder der SPD – Fraktion der Gemeinde Neuenhagen denken, dass der heute zum Abschluss vorliegende Kooperationsvertrag richtig und für die weitere Entwicklung beider Gemeinden auch sehr entscheidend sein wird.

Beide Gemeinden, Neuenhagen und Hoppegarten, bilden zusammen einen Siedlungs- und Wirtschaftsstandort am östlichen Rand der Bundeshauptstadt und werden sich zukünftig nur gemeinsam in der Konkurrenz aller Standorte behaupten können.
Die Zeit für den Entwurf und die Gestaltung des Kooperationsvertrages erachten wir jedoch als viel zu kurz. Die Gründe dafür liegen bei den landespolitischen Vorgaben, was aber für die wirklich gründliche Erarbeitung eines solchen Vertrages nicht förderlich ist. Dennoch hat die SPD - Fraktion sich sehr intensiv mit dem Vertragsentwurf beschäftigt und wesentliche Verbesserungen eingebracht, die ja auch mehrheitlich in den Gemeindevertretungen befürwortet wurden.
So wurde zum Beispiel der Kooperationsrat – im Entwurf noch Willensbildungsorgan – auf ein Beratungsgremium zurückgeführt, da wir der Meinung sind , dass die Willensbildung ausschließlich in den gewählten Gemeindevertretungen erfolgen soll. Außerdem sehen wir es als sehr wichtig an, dass keiner der vertragschließenden Partner den anderen durch einseitige Entscheidungen in Zugzwang bringen kann. Wir sind heute nicht sicher, ob nicht zukünftig weitere Änderungen notwendig werden. Die SPD - Fraktion Neuenhagen sieht daher die Ausgestaltung des Vertrages als einen Prozess an, der heute in Gang gesetzt wird, den die Abgeordneten der beiden Gemeindevertretungen sowie beide Verwaltungen jedoch sorgfältig beobachten und ausgestalten müssen . Was sich dabei bewährt, muss erhalten und kann gegebenenfalls verbessert werden. Wenn es sich aber zukünftig als notwendig erweisen sollte, dürfen wir nicht zögern, auch Änderungen am Vertrag vorzunehmen, damit alle Bürger gleichermaßen und dauerhaft von der Kooperation ihrer beiden Heimatgemeinden profitieren können.

 

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