Föderalismusreform II: Keine Nachteile für ostdeutsche Flächenländer!

Veröffentlicht am 13.02.2009 in Landespolitik

Wernigerode / Potsdam – Die Fraktionschefs ostdeutscher Bundesländer haben auf ihrer Tagung in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) klare Positionen zur Finanzpolitik bezogen. Eine entsprechende Erklärung zur Ausgestaltung der Konsolidierungshilfen und zur Einführung von Schuldenregeln im Grundgesetz verabschiedeten heute Katrin Budde (Sachsen-Anhalt), Günter Baaske (Brandenburg), Martin Dulig (Sachsen) und Dr. Norbert Nieszery (Mecklenburg-Vorpommern). Die Tagung dauert noch bis morgen Mittag.

Günter Baaske: "Die ostdeutschen Länder sprechen bei diesen für uns lebenswichtigen Fragen mit einer Stimme. Die geplante Neuaufteilung der Konsolidierungshilfen würde den Solidarpakt II auf den Kopf stellen. Im Grundgesetz kann es nur eine Schuldenregel für den Bund geben. Für die Länder müsste des in den Landesverfassungen festgelegt werden." Die Erklärung im Wortlaut: 1. Zur Ausgestaltung der Konsolidierungshilfen beschließen die SPD-Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder:
  • Die ostdeutschen Länder sind nach wie vor ausnahmslos als vergleichsweise struktur- und finanzschwach einzustufen. Daher erhalten sie entsprechende Zahlungen aus dem bis 2019 laufenden Solidarpakt II, deren Verwendung bereits jetzt einer strengen Überprüfung unterliegt. Die Neuaufteilung von Konsolidierungshilfen im Zuge einer Föderalismusreform II bedeutet zum einen eine Neuaufteilung dieser Transferleistungen und führt zum anderen den Sinn des Solidarpaktes II ad absurdum.
  • Die SPD-Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder lehnen dies ausdrücklich ab. Eine Differenzierung der ostdeutschen Flächenländer in Geber- und Nehmerländer entspricht in keiner Weise den ökonomischen Gegebenheiten. Zudem widerspricht es dem gesamtdeutschen Gemeinwohlinteresse, die Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer zu behindern.
  • Die sehr weitgehenden Haushaltseinschnitte der letzten Jahre, die zur Aufstellung ausgeglichener Haushalte notwendig waren, würden damit konterkariert. Weitere Konsolidierungsschritte in der Zukunft würden erheblich erschwert. Mit der Finanzierung von strukturschwachen Ländern durch substantielle Einschnitte in ebenfalls strukturschwachen Ländern entstünde eine politische Gerechtigkeitslücke.
2. Zur Einführung von Schuldenregeln im Zuge einer Föderalismusreform II beschließen die SPD-Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder:
  • Die Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine die Länder verpflichtende neue Schuldenregelung im Grundgesetz, nach der die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen und Ausnahmen nur bei Katastrophen und extremen Notsituationen vorgesehen sind.
  • Schuldenregeln sind wesentliche Bestandteile des Haushaltsrechts der Länder. Sie schränken ihr Budgetrecht zentral ein. Neue Schuldenregeln bedürfen daher der Mitwirkung durch die Landesparlamente. Das gilt besonders für das grundsätzliche Verbot einer Schuldenaufnahme.
  • Die Einführung von Schuldenregeln sind den Ländern vorbehalten und müssen in den Landesverfassungen geregelt werden. Neue Schuldenregelungen dürfen den Ländern daher nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes übergestülpt werden. Eine einseitige Grundgesetzänderung zu Lasten der Landesparlamente ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel. Einen solchen Weg lehnen wir ab.
  • Aus unserer Sicht geht es bei der Einschränkung des Budgetrechts der Landesparlamente durch Schuldenregelungen im Grundgesetz um eine Entscheidung über die Zukunftsfähigkeit der Landesparlamente und damit um den Kern des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einschränkung der Souveränität der Landesparlamente ist für uns nicht hinnehmbar.
 

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