Neues Heilberufegesetz verbessert medizinische Versorgung

Veröffentlicht am 13.07.2006 in Gesundheit

Martina Münch (MdL)

Potsdam – Das brandenburgische Heilberufegesetz wird geändert. Den Entwurf dazu beschloss heute die Landesregierung. Dr. Martina Münch, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende: "Das neue Gesetz wird auch die Niederlassung von Ärzten erleichtern. So kann es zumindest ein Mosaikstein zur Behebung des Ärztemangels sein." Das Gesetz sollte möglichst direkt nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden, "damit wir es zügig verabschieden können."

In Zukunft sollen sich Ärzte in Brandenburg als juristische Personen auch zu Gesellschaften zusammenschließen können. Neben Ärzten können in diese neue Variante der Gemeinschaftspraxis auch Physiotherapeuten oder andere Fachberufler aus dem Gesundheitswesen einsteigen.

Weiterhin soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass ein niedergelassener Arzt sowohl in einer Praxis als auch in einem medizinischen Versorgungszentren tätig ist. Schließlich soll der Betrieb von Zweigpraxen erleichtert werden. Wenn die ordnungsgemäße Patientenversorgung am Praxissitz – z. B. durch einen angestellten Arzt oder einen Partner einer Gemeinschaftspraxis – gewährleistet ist, kann der Arzt auch an anderen Orten tätig sein.

Martina Münch: "Ich hoffe, dass die neuen Möglichkeiten Ärzte dazu motivieren, sich neu in Brandenburg niederzulassen. Sie können damit einen Beitrag zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Land leisten."

 

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