Hauptausschuss berät neues Beamtengesetz

Veröffentlicht am 26.05.2005 in Landespolitik

Wolfgang Klein (MdL)

Wolfgang Klein: Neue Trennungsgeldregelung bringt Einsparungen für den Haushalt
Im Finanz- und Hauptausschuss des Landtages wurde heute die Novelle des Beamtengesetzes beraten. Die Gesetzesänderung schafft die Voraussetzung für eine neue Trennungsgeldregelung. Wolfgang Klein, Mitglied im Hauptausschuss, dazu: "Brandenburg wird demnächst eine der restriktivsten Trennungsgeldregelungen im Bundesgebiet haben. Die Beamten, Angestellten und Richten leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen."

Die neue Regelung sieht vor, Trennungsgeld erst ab einer Entfernung von 50 km (bisher 30 km) zu zahlen. Die betroffenen Angestellten des öffentlichen Dienstes müssen nach spätestens drei (bisher fünf) Jahren umgezogen sein. Grundsätzlich wird das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort auf drei Monate begrenzt (bisher unbegrenzt). Pro Monat wird eine maximale Höhe von 400 Euro (bisher nicht gedeckelt) eingeführt. Das Einsparvolumen für den Landeshaushalt bewegt sich voraussichtlich in einer sechsstelligen Höhe. Wolfgang Klein: "Die neue Regelung entspricht damit den veränderten gesellschaftlichen Realitäten - auch Arbeitnehmer im nicht-öffentlichen Dienst müssen häufig weite Strecken zur Arbeit zurücklegen."

 

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