Diäten künftig von allgemeiner Entwicklung abhängig

Veröffentlicht am 05.04.2006 in Allgemein

Christoph Schulze (MdL)

Potsdam – Das Brandenburgische Abgeordnetengesetz wird novelliert. Es wurde heute in den Landtag eingebracht. Das Gesetz werde, so Christoph Schulze, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, "Klarheit und Transparenz schaffen." Erhöhungen der Diäten (derzeit: 4.399 Euro) werde es künftig nur noch geben, "wenn es auch im normalen Wirtschaftsleben Gehaltssteigerungen gibt." Grundlage soll der Einkommensindex der erwerbstätigen Brandenburger sein, der 2005 in vielen Bereichen sank. Schulze: "Damit kann es auch mit den Abgeordnetendiäten abwärts gehen." Diese Regel soll ab 2007 gelten.

Nach der Streichung des Überbrückungsgeldes (ca. 8.800 Euro) für Angehörige verstorbener Abgeordneter (sog. Sterbegeld) ist die geplante Gesetzesnovelle die zweite Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes in dieser Legislatur. Die Grundzüge des Gesetzesentwurfs erarbeiteten SPD, CDU und Die Linke.PDS gemeinsam. Schulze: "Dieser Konsens ist sehr erfreulich, da dadurch das Thema aus den parteitaktischen Kämpfen herausgehalten werden kann. Das ist gut für das politische Klima im Landtag." Anfang Mai wird der Hauptausschuss eine Anhörung zum Gesetz durchführen. Schulze: "Der Entwurf wird intensiv diskutiert. Es kann durchaus noch Änderungen im Detail geben."

Kernpunkte der Gesetzesnovelle:
- Verringerung der Rentenansprüche der Abgeordneten von 75 % auf höchstens 69 %. Bedingung: Man muss über 20 Jahre in das Parlament gewählt worden sein, ansonsten ist die Rente geringer (pro Jahr 3,3 %).

- Diätenveränderungen - nach unten oder oben - sollen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abhängig werden.
- Verringerung der Pauschalen um 300 Euro; direkte Übernahme der Mietkosten für ein Wahlkreisbüro durch den Landtag.

- Hinterbliebenenversorgung: Senkung von 60 % auf 55 %.
- Klare gesetzliche Regelung und Transparenz bei den Nebentätigkeiten.
- Basierend auf entsprechende Gerichtsurteile sollen die Zuschläge für Fraktionsvorsitzende künftig vom Landtag direkt bezahlt werden, nicht mehr von den Fraktionen.

Schulze weiter: "Wir haben bereits vor einem Jahr intensiv darüber diskutiert, das so genannte NRW-Modell auch in Brandenburg einzuführen. Wir sind aber – so wie andere Parlamente – zu der Überzeugung gekommen, dass dies für die Steuerzahler teurer wird und zwischen den Abgeordneten Ungerechtigkeiten schafft." In NRW liegen die Diäten derzeit bei 9.500 Euro. Es gibt dort Überlegungen, sie um weitere 1.500 Euro zu erhöhen. Schulze: "Das ist für Brandenburg undenkbar!"

 

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