8,50 Euro Mindestlohn ist guter Kompromiss

Veröffentlicht am 05.06.2013 in Allgemein

Potsdam. Die Brandenburger Mindestlohnkommission hat heute vorgeschlagen, die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg auf 8,50 Euro anzuheben. Bislang liegt sie bei 8 Euro. Die neue Lohnuntergrenze soll ab 1.1.2014 in Kraft treten und für zwei Jahre gelten. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ralf Holzschuher: "Ich begrüße das Ergebnis der Mindestlohn-Kommission. Sie hat die zahlreichen und unterschiedlichen Indikatoren unabhängig bewertet. Mit 8,50 Euro ist dabei ein guter Kompromiss herausgekommen, der die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende erläuterte: "Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben können – und zwar ohne den Weg aufs Amt. Deshalb haben wir in Brandenburg das Vergabegesetz eingeführt, damit Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Mitarbeitern mindestens 8 Euro – in Zukunft 8,50 Euro – bezahlen." Ralf Holzschuher weiter: "Ich bedaure, dass wir den Mindestlohn in Brandenburg nur auf öffentliche Aufträge beschränken können. Unser Ziel ist ein bundesweit gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen. Dumpinglöhne von drei, vier oder fünf Euro pro Stunde sind schlichtweg unanständig und gehören bundesweit verboten! Verantwortlich dafür ist die Bundesregierung. Sie stellt sich leider noch immer quer. CDU und FDP lassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfach im Regen stehen."

Derzeit gelten in acht Bundesländern Lohnuntergrenzen bei öffentlichen Aufträgen. In drei weiteren Bundesländern werden derzeit entsprechende Gesetze erarbeitet.

 

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