Mindestlohn statt Lohndumping auf Staatskosten – Ermittlung der ALG-II-Regelsätze überprüfen

Veröffentlicht am 06.09.2007 in Allgemein

Esther Schröder (MdL)

Potsdam - Das Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion überprüft werden. Dr. Esther Schröder, arbeitsmarktpolitische Sprecherin: "Das bisherige Statistikmodell ist überholt. Es bildet die Wirklichkeit nicht ausreichend zeitnah ab. Notwendig ist ein Verfahren, das aktuelle Preise verwendet." Dazu zählt Schröder z. B. die Kosten für Lebensmittel, Kinderversorgung und Strom.

Das bisherige Verfahren zur Festlegung der Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) und die Sozialhilfe beruht auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Die SPD-Fraktion tritt dafür, dass diese Methode auf Bundesebene überprüft wird. Dafür solle sich die Landesregierung einsetzen. Schröder: "Die Stichprobe wird bisher im fünfjährigen Turnus erhoben. Das hat mit der tatsächlichen Entwicklung nichts zu tun. Die aktuellen Kosten müssen in der Bemessung für Sozialleistungen berücksichtigt werden."

Bei der Überprüfung der Regelsätze sei auch die Bemessungsgrundlage für Kinder zu berücksichtigen. Schröder: "Auskömmliche Regelsätze bieten aber noch keinen ausreichenden Schutz vor Kinderarmut. Das Geld muss bei den Kindern ankommen – und zwar lieber für gutes Essen als für neue Computerspiele. Kinderarmut ist häufig auch mangelnde Fürsorge und Zuwendung. Das kann mit Geld nicht gelöst werden."

Sie spricht sich klar gegen große Sprünge bei Hartz-IV aus. Schröder: "Das steuerfinanzierte ALG II ist die Existenzsicherung für Arbeitsuchende. Es darf zu keinem Staatszuschuss für Dumpinglöhne werden. Manche Unternehmen nutzen das bereits schamlos aus: Wenig Lohn und den Rest zahlt der Staat. Wir brauchen den existenzsichernden und flächendeckenden Mindestlohn. Dafür werden wir weiter streiten."

 

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