Altanschließer: Gesetzentwurf der Koalition kann Probleme lösen

Veröffentlicht am 23.04.2009 in Allgemein

Potsdam – Der Innenausschuss des Landtags hat heute zehn Sachverständige zu der beabsichtigten Änderung des Kommunalabgabengesetzes angehört. Das Fazit: „Nur der Entwurf von SPD und CDU löst die Probleme und ist verfassungskonform“, so die Rechtspolitiker von SPD und CDU, Ralf Holzschuher und Sven Petke. Die Novelle soll möglichst in der Maisitzung des Landtags verabschiedet werden.

Die Änderung ist notwendig, da das Oberverwaltungsgericht entschied, dass Eigentümer von altangeschlossenen Grundstücken auch jetzt noch zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen herangezogen werden können. Um dieses Problem zu lösen hatte die Koalition unter Federführung von Ralf Holzschuher einen Gesetzentwurf erarbeitet. Auch die Linksfraktion hat einen Entwurf vorgelegt. Nach der heutigen Anhörung der Sachverständigen und Auswertung der mehr als zehn schriftlichen Stellungnahmen erklärt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Holzschuher: "Fast alle Rechtsexperten haben bestätigt: Der Gesetzentwurf der Linken löst keine Probleme der Menschen in Brandenburg. Die Linke lässt die Frage offen, wer am Ende bezahlen soll. SPD und CDU haben, und das hat die heutige Ausschusssitzung eindeutig gezeigt, einen ausgewogenen und gut vorbereiteten Vorschlag gemacht. Nur mit dem Gesetzentwurf der Koalition kann ein gerechter Ausgleich zwischen Alt- und Neuanschließern geschaffen werden." Sven Petke: "Unser Gesetzentwurf gibt eine sozial verantwortbare Antwort auf das Problem. Die Linken betreiben allein Wahlkampf auf Kosten aller Steuerzahler. Nach der Anhörung sehe ich mich bestätigt, dass unser Gesetzentwurf auch vor Ort angenommen wird." Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor:
  • Für Investitionen und Arbeitsleistungen, die vor dem 03. Oktober 1990 erbracht wurden, werden keine Anschlussbeiträge erhoben.
  • Für die Investitionen nach dem 03. Oktober 1990, die allen zugute kommen, zahlen Alt- und Neuanschließer gemeinsam. Dies gilt z. B. für den Austausch verschlissener Anlagenteile, für den Einbau einer höheren Reinigungsstufe oder neue Kläranlagen, von denen Alt- und Neuanschließer gemeinsam profitieren.
Die Kommunen sollen in Abhängigkeit der Notwendigkeiten vor Ort selbstständig regeln können, dass Altanschließer nicht für die Erschließung neuer Wohngebiete (z.B. für die Rohre bei Erweiterung des Netzes) herangezogen werden.
 

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