Altanschließer: SPD und CDU legen Gesetzentwurf vor

Veröffentlicht am 28.01.2009 in Landespolitik

Ralf Holzschuher (MdL)

Potsdam – Die Fachpolitiker von SPD und CDU haben sich heute auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Gesetzesänderung ist erforderlich, um die Problematik der Altanschließer bei Abwasser und Trinkwasser zu lösen. Sie soll im Februar in den Landtag eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden.

In der Koalitionsrunde unter der Verhandlungsführung von Ralf Holzschuher (SPD) und Sven Petke (CDU) wurde vereinbart:
  • Für Investitionen und Arbeitsleistungen, die vor dem 03. Oktober 1990 erbracht wurden, werden keine Anschlussbeiträge erhoben.
  • Für die Investitionen nach dem 03. Oktober 1990, die allen zugute kommen, zahlen Alt- und Neuanschließer gemeinsam. Dies gilt z. B. für den Austausch verschlissener Anlagenteile, für den Einbau einer höheren Reinigungsstufe oder neue Kläranlagen, von denen Alt- und Neuanschließer gemeinsam profitieren.
  • Die Kommunen sollen in Abhängigkeit der Notwendigkeiten vor Ort selbstständig regeln können, dass Altanschließer nicht für die Erschließung neuer Wohngebiete (z.B. für die Rohre bei Erweiterung des Netzes) herangezogen werden.
Die Koalitionsfraktionen schaffen damit eine sachgerechte und faire Lösung für die betroffenen Altanschließer. Der Landtagsbeschluss vom 18. September 2008 wird damit wie angekündigt umgesetzt. Die beiden Verhandlungsführer Holzschuher und Petke erklären: "Wir sind froh, nach umfassenden und sorgfältigen Beratungen eine praktikable und gerechte Regelung gefunden zu haben, die den Kommunen flexible Entscheidungsmöglichkeiten gibt. Die Beratungen waren fachlich anspruchsvoll, da es im Land Brandenburg sehr unterschiedliche Situationen in den Kommunen gibt und das Abgabenrecht sehr komplex ist." Holzschuher: "Für mich ist besonders wichtig, dass die Menschen nicht für Anschlüsse aus DDR-Zeiten zahlen müssen. Das wird im Gesetz stehen. Unser Entwurf ist gerecht und sozial ausgewogen."
 

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