Gerechtigkeit bei Abwasserproblem schaffen

Veröffentlicht am 30.05.2008 in Landespolitik

Ralf Holzschuher (MdL)

Potsdam – Für die Grundstückseigentümer und Nutzer von Abwasseranlagen muss Rechtssicherheit und eine gerechte Lösung gefunden werden. Das forderte heute im Landtag Ralf Holzschuher, stv. Vorsitzender der SPD-Fraktion. In einem im Wesentlichen von der SPD-Fraktion erarbeiteten und vom Landtag verabschiedeten Antrag wird deshalb klargestellt, "dass keine Beiträge für Leistungen erhoben werden sollen, die vor dem 3. Oktober 1990 erbracht wurden."

Altanschließer können jedoch nicht vollständig von Investitionskosten befreit werden, die zu deren Vorteil nach 1990 erfolgt sind. Diese Kosten allein den Neuanschließern aufzubürden, widerspreche "dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes und wäre schlicht ungerecht", so Holzschuher. Ein Antrag der Linksfraktion, der diese Bevorzugung forderte, wurde im Landtag abgelehnt. Holzschuher: "Das war blanker Populismus, der das Land spaltet in Alt und Neu. Das brauchen wir nicht!"

Er bat darum, "die Menschen nicht zu verunsichern." Es sei klar, "dass niemand für den selbst oder in Nachbarschaftshilfe verlegten Kanal nachträglich zahlen muss." Anderslautende Behauptungen seien "schlicht falsch". Es gehe ausschließlich um Investitionen nach der Deutschen Einheit. Sie seien zum Nutzen aller, "da sich dadurch die Entsorgung und die Umweltqualität radikal verbessert hat."

Als Lösung ist für die SPD vorstellbar, dass die Beiträge nach dem jeweiligen Nutzen zu bezahlen sind: "Altanschließer zahlen weniger, völlig neu angeschlossene Grundstückseigentümer mehr". Dieses Modell sei in Sachsen-Anhalt erfolgreich umgesetzt worden.

Die betroffenen Abwasserzweckverbände könnten, so Holzschuher, "vorerst auf Beitragsforderungen verzichten, bis Klarheit zum weiteren Vorgehen besteht." Dies müssten sie in eigener Verantwortung entscheiden. Holzschuher: "Gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern wäre das hilfreich. Ich hoffe, die Verbände sind dazu bereit." Verbände, die die Anschlüsse über Gebühren finanzieren – so beispielsweise Potsdam – sind nicht betroffen.

Um Verbänden, deren Festsetzungsfrist 2008 enden würde, eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren, soll der Verjährungszeitraum für die entsprechenden Forderungen auf mindestens Ende 2011 verlängert werden. Bisher lag er für Verbände mit einer rechtssicheren Satzung bei Ende 2008.

 

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