Aus Verantwortung für das ganze Land

Veröffentlicht am 04.12.2012 in Landespolitik

Zur Volksinitiative zum Nachtflugverbot erklären die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Ralf Holzschuher (SPD) und Christian Görke (Die LINKE):

„Die Koalitionsfraktionen nehmen mit Respekt zur Kenntnis, dass die für die Volksinitiative erforderliche Zahl der Unterschriften erstmals in Brandenburg erreicht wurde. Die Koalitionsfraktionen bewerten das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger sehr positiv. Das ist gelebte Demokratie. Es war richtig, dass Rot-Rot die Zugangsbedingungen für Volksbegehren verbessert hat.

Die Koalition hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass wir das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen. Deshalb haben wir u.a.
- durchgesetzt, dass der planfestgestellte Schallschutz realisiert und damit das bundesweit umfassenste Lärmschutzprogramm gewährleistet wird.
- den Bau einer dritten Start- und Landebahn per Landtagsbeschluss ausgeschlossen.
- die Deutsche Flugsicherung aufgefordert, alle lärmmindernden Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und ausreichend Personal vorzuhalten, damit effektive lärmminimierende An- und Abflugrouten umgesetzt werden können.
- uns für ein Gesundheitsmonitoring ausgesprochen, damit gesundheitliche Auswirkungen des Flughafenbetriebs untersucht werden können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Kindern und Jugendlichen liegen.
- alle Bemühungen der Landesregierung unterstützt, um für die vom Betrieb des Flughafens ausgehenden Belastungen für die direkten Anwohner einen gerechten Ausgleich zu finden.
- die Landesregierung aufgefordert, auf Bundesebene alle Gesetzesinitiativen und Aktivitäten zu unterstützen, die auf einheitliche und weitergehende Nachtflugbegrenzungen gerichtet sind. Initiativen, die zu einer Aufweichung der geltenden gesetzlichen Nachtflugbeschränkungen führen, werden abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Landesregierung weiterhin in ihrem Bemühen, europa- und deutschlandweit ein einheitliches Nachtflugverbot für Flughäfen zu schaffen.
Nur durch eine einheitliche Lösung können die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile einer einseitigen Nachtflugbeschränkung ausgeglichen werden. Damit würden vergleichbare Flughäfen auch gleich behandelt. Nachtflüge sind dann kein Standortvorteil mehr.

Das Volksbegehren verfolgt das Ziel, im Verhandlungswege mit Berlin eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr herbeizuführen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug aber nicht aus der Welt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses am 13. Oktober 2011 bestätigt und damit endgültig Rechtssicherheit geschaffen. Käme es im Ergebnis von Verhandlungen mit dem Land Berlin zu einer Änderung des Landesplanungsstaatsvertrages, hätte dies keine Auswirkungen in dem geltenden Planfeststellungsbeschluss. Dieser bleibt bestandskräftig. Auch kann das Land Brandenburg nicht rückwirkend in Planfeststellungsbeschlüsse eingreifen.

Unter den gegebenen Voraussetzungen stellen die Regelungen gegenüber dem jetzigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld einen Kompromiss[1] zwischen dem Schutzbedürfnis der Anwohner vor Lärm und den zu befriedigenden öffentlichen Verkehrsinteressen dar.

Im zweiten Teil verlangt das Volksbegehren, einen weiteren Flughafenstandort zu suchen und zu betreiben. Das wollen wir nicht. Denn das Volksbegehren fordert ausdrücklich, dass „der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden“ solle. Der Landtag hat sich auf Initiative der Koalitionsfraktionen dagegen ausgesprochen und den Bau einer dritten Start- und Landebahn abgelehnt. Weitere Menschen, Natur und Landschaft wären davon betroffen. Eine solche Forderung ist weder gesundheitlich noch ökologisch und ökonomisch hinnehmbar.

Als Koalitionsfraktionen müssen wir die Interessen unseres ganzen Landes in unsere Entscheidung einbeziehen. Der Flughafen muss im nächsten Jahr seinen Betrieb aufnehmen. Er wird den notwendigen Flugverkehr abdecken und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Unser Ziel ist ein erfolgreicher Flughafen, der in das ganze Land hinaus strahlt. Bereits heute liegt die Arbeitslosigkeit im Flughafenumfeld bei rd. 5 Prozent. Von dem schon heute erkennbaren zusätzlichen Wachstum wird ganz Brandenburg profitieren.

Vor diesem Hintergrund wurden seit vielen Jahren die Interessen der Allgemeinheit mit den Interessen von Einzelnen, Interessengemeinschaften und Betroffenen in unzähligen Gesprächen abgewogen. Allein in den letzten zwölf Monaten hat der Landtag in 19 Plenardebatten und 27 Ausschusssitzungen über die unterschiedlichen Interessen beim neuen Flughafen diskutiert. Wir sind davon überzeugt, unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen tragbaren Kompromiss für unser Land gefunden zu haben.“

[1] Es besteht ein Flugverbot in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr (zulässige Ausnahmen für Notfälle, Post- und Regierungsflüge). Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber heute, denn derzeit gibt es am Flughafen Berlin-Schönefeld kein Nachtflugverbot!
Im Unterschied zu anderen Flughäfen wie z. B. München wurden eine Kontingentierung und eine Skalierung der einzelnen Zeitscheiben in der Nacht vorgenommen. Dadurch werden Anreize geschaffen, Flugbewegungen in den Tag oder die Nachtrandzeiten zu verlagern.
Zwischen 23:30 und 24:00 Uhr sowie 05:00 und 05:30 Uhr finden keine planmäßigen Flüge, sondern nur Verspätungen und Verfrühungen, Bereitstellungs- und Überführungsflüge als Leerflüge statt.
Die Zahl der Flüge zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ist durch ein Flugbewegungskontingent begrenzt, sofern überhaupt geflogen werden darf.
Generell darf zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nur mit lärmarmen Strahlflugzeugen geflogen werden.

 

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