Mehr Demokratie in Brandenburg

Veröffentlicht am 20.10.2011 in Landespolitik

Ralf Holzschuher und Kerstin Kaiser zu Wahl- und Volksabstimmungsgesetz:

Die Koalitionsfraktionen haben sich gestern auf eine umfassende Reform der Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geeinigt. So sollen in Zukunft bereits die 16- und 17-Jährigen den Landtag und ihre Kommunalparlamente wählen können. Auch an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen können sie teilnehmen. Ferner werden nach Vorstellung der Koalitionsfraktionen die Regeln für das Volksabstimmungsgesetz verbessert.

„Getreu dem Motto ‚Mehr Demokratie wagen‘ weiten wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger aus“, sagte dazu der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Holzschuher.

„Mit den Neuregelungen ist ein klarer Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden erreicht. Das ist ein klarer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den dünn besiedelten Regionen. Die Linke wird sich in der nächsten Wahlperiode weiter dafür einsetzen, dass in Brandenburg in einem weiteren Schritt freie Unterschriftensammlungen bei Volksbegehren möglich werden und der Haushaltsvorbehalt aufgehoben wird“, sagte dazu Kerstin Kaiser, Vorsitzende der Linksfraktion. Die Neuregelungen sehen im Einzelnen folgendes vor:
  • 16- und 17-Jährige haben bei Landtags- und Kommunalwahlen in Zukunft das aktive Wahlrecht, das heißt sie können wählen.
  • Die 16- und 17-Jährigen werden alle Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Volksabstimmungsgesetzes haben.
  • Der Eintragungszeitraum für Volksbegehren wird von vier auf sechs Monate verlängert.
  • Unterschriften für Volksbegehren können in Zukunft per Brief sowie an zusätzlichen Orten in den Kommunen geleistet werden. So können die Unterschriften auch bei ehrenamtlichen Bürgermeistern vorgenommen werden, möglich wären auch Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Sparkassen. Welche Orte konkret in Frage kommen, entscheidet – wie vor Wahlen auch – die jeweilige Kommune.
  • Vor Volksabstimmungen bekommen alle Wählerinnen und Wähler nach Schweizer und Berliner Vorbild zukünftig eine Information über den Abstimmungsgegenstand nach Hause geschickt, in dem die Haltung der Initiatoren, des Landtages und der Landesregierung kurz und knapp dargestellt werden.
„Mit den Neuregelungen betreten wir bundesweit Neuland. Brandenburg wäre das erste Flächenland der Bundesrepublik mit einem aktiven Wahlrecht bei Landtagswahlen für die 16- und 17-Jährigen. Im Vorfeld der nächsten Wahlen soll es eine umfangreiche Informations- und Beteiligungskampagne geben, um die jungen Menschen ihre Beteiligungsmöglichkeiten zu erläutern, so Holzschuher. „Die Koalition hat mit den Neuregelungen für die direkte Demokratie einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrages erfüllt. Mit den Neuregelungen erweitern wir nun auch die Möglichkeiten für Volksbegehren, indem vor allem an deutlich mehr Orten für ein Volksbegehren unterschrieben werden kann. In Brandenburg gibt es heute bereits viele Volksinitiativen. Das zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung ihres Gemeinwesens teilnehmen. Wir hoffen, dass sich dieses Engagement weiter erfolgreich ausdehnt“, sagte Kaiser. Die Koalition wird jetzt auf die Oppositionsfraktionen zugehen. „Wir hoffen, dass die neuen Beteiligungsmöglichkeiten mit breiter Mehrheit im Landtag verabschiedet werden können“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden. Für die Änderung des Wahlalters ist eine Verfassungsänderung nötig.
 

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