Reinhold Robbe ist neuer Wehrbeauftragter

Veröffentlicht am 14.04.2005 in Bundespolitik

Reinhold Robbe (MdB)

Am 14. April ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhold Robbe im Deutschen Bundestag mit überzeugender Mehrheit zum Wehrbeauftragten gewählt worden. Der derzeitige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses wird damit Nachfolger von Willfried Penner (SPD), der nach fünfjähriger Tätigkeit nicht wieder für das Amt kandidierte. Der 50-jährige Reinhold Robbe stammt aus Bunde in Ostfriesland und ist gelernter Verlagskaufmann. Dem Bundestag gehört er seit 1994 an. Seit November 2002 ist er Vorsitzender des Verteidigungsausschusses.

Welche Aufgaben hat der Wehrbeauftragte?

Während der Dauer seines Amtsverhältnisses darf der Wehrbeauftragte kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben sowie kein politisches Mandat innehaben. Reinhold Robbe wird also sein Abgeordnetenmandat niederlegen.

Nach dem im Grundgesetz festgelegten Auftrag hat der Wehrbeauftragte zum "Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle" über die Streitkräfte tätig zu werden. Das Gesetz über den Wehrbeauftragten definiert seine Aufgaben im einzelnen. Danach wird er tätig, wenn ihm Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten/innen oder auf Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Der Wehrbeauftragte ist verpflichtet, jeweils für ein Kalenderjahr dem Bundestag einen Gesamtbericht (Jahresbericht) zu erstatten. Die Aufgaben des Wehrbeauftragten beschränken sich jedoch nicht darauf, im Auftrag des Parlamentes die Streitkräfte zu kontrollieren. Das Wehrbeauftragtengesetz hat ihm darüber hinaus die Aufgabe einer besonderen Petitionsinstanz zugewiesen. Jeder Soldat, jede Soldatin, hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.

Der Wehrbeauftragte wird vom Bundestag in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Wahl bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, somit sind mindestens 301 Stimmen erforderlich. Reinhold Robbe wurde mit 307 Stimmen gewählt, der Gegenkandidat der FDP erhielt 276 Stimmen.

 

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