Potsdam – Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Jutta Lieske, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Bodenreform. Demnach müssen nach 1945 enteignete Großgrundbesitzer nicht entschädigt werden. Lieske: "Jetzt – 15 Jahre nach der Deutschen Einheit - herrscht endlich Klarheit zu diesem Thema. Die Debatte dazu sollte jetzt endlich beendet werden."
Deshalb erachtet Lieske die Ankündigung des Anwalts der in Straßburg unterlegenen Kläger als "grotesk", sich zur Bodenreform nun an die UNO-Menschenrechtskommission zu wenden.
Jutta Lieske: "Durch das heutige Urteil wird nicht nur vermieden, dass der Bund Milliarden an die Erben frührer Großgrundbesitzer zahlen muss.
Es bedeutet auch ein Stück Gerechtigkeit für jene, die nach dem Krieg die Chance bekamen, eine landwirtschaftliche Existenz aufzubauen. Dazu gehörten auch viele Vertriebene, die – im Gegensatz zu den Klägern aus Westdeutschland - nie mehr irgendeinen Lastenausgleich erhielten."