Kfz-Steuer: Schlupflöcher werden dicht gemacht!

Veröffentlicht am 01.03.2006 in Verkehr

Mike Bischoff (MdL)

Potsdam – Künftig können Autos nur noch zugelassen werden, wenn der Halter seine Kfz-Steuern bezahlt hat und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorlegt. Den heutigen Beschluss der Landesregierung für eine entsprechende Verordnung begrüßt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Mike Bischoff: „Das ist der entscheidende Schritt, damit künftig Kfz-Steuerschulden bezahlt werden. Das neue Verfahren entlastet zugleich die Finanzämter von erheblicher Bürokratie“. Die Verordnung soll am 01. April 2006 in Kraft treten.

Derzeit muss sich die brandenburgische Finanzverwaltung mit rund 37.000 Fällen nicht bezahlter Kraftfahrzeugsteuer – insgesamt fast 8 Mio. EUR - beschäftigen. Sie machen rund 40 % aller Vollstreckungsfälle aus. Bischoff: "Die Einzelbeträge sind in der Regel gering. Die Masse verursacht jedoch erheblichen Verwaltungsaufwand und mindert die Steuereinnahmen."

Mike Bischoff weiter: "Auf Kosten der Allgemeinheit sind viele Tausend Brandenburger Auto gefahren ohne ihre Steuern zu zahlen. Damit ist jetzt Schluss!" Zugleich bedeute das neue Verfahren Bürokratieabbau im Interesse der Bürger, da die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer künftig direkt bei der Zulassungsstelle erteilt werden könne. Das Verfahren ist einfach: Durch den direkten Datenaustausch zwischen Finanzamt und Zulassungsstelle wird festgestellt, ob noch Steuern zu bezahlen sind – ist das der Fall, bricht der Zulassungsvorgang automatisch ab.

 

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